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Genehmigungen und Vorschriften

Baugenehmigung auf Mallorca: Was Sie 2026 zum Bauen oder Renovieren brauchen

Ob Sie auf Mallorca eine Baugenehmigung brauchen, hängt von den Arbeiten ab: Kleine Renovierungen im Inneren sind verfahrensfrei, für viele andere genügt eine Bauanzeige, und ein Neubau braucht immer eine Genehmigung. Die gesetzliche Frist dafür beträgt drei Monate, in Palma sind es tatsächlich 9 bis 12.

Veröffentlicht am 16 Min. Lesezeit
Pool der Villa in Es Capdellà während der Bauarbeiten, mit Stahlbewehrung

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeiten im Inneren unter 3.000 € auf städtischem Baugrund (suelo urbano) und ohne technische Planung (proyecto) sind verfahrensfrei, außer in denkmalgeschützten Gebäuden (catalogados oder BIC).
  • In Palma laufen alle übrigen Arbeiten ohne technische Planung über eine Bauanzeige (comunicación previa); damit können Sie am nächsten Tag oder nach 15 Tagen beginnen.
  • Neubauten und Arbeiten, die Tragwerk, Volumen oder Nutzung betreffen, brauchen eine Baugenehmigung (licencia de obra): drei Monate gesetzliche Frist, in Palma tatsächlich 9 bis 12 Monate (Februar 2026).
  • Bausteuer ICIO und Baugebühr liegen in Palma bei rund 5,3 % der reinen Baukosten (presupuesto de ejecución material, PEM), in Calvià bei 5,7 % und in Andratx bei 4,9 %.
  • Die Nutzungsgenehmigung (licencia de primera ocupación), über die innerhalb eines Monats entschieden wird, ersetzt seit 2024 die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad).

Angenommen, Sie kaufen im Januar ein Haus in Palma und möchten es vor dem Sommer renovieren. Erneuern Sie nur Oberflächen, können Sie innerhalb weniger Tage beginnen; reißen Sie eine tragende Wand ein, brauchen Sie eine Baugenehmigung, und in Palma lag die durchschnittliche Bearbeitungszeit im Februar 2026 bei 9 bis 12 Monaten. Das Erste, was Sie über die Baugenehmigung auf Mallorca wissen sollten, ist deshalb, welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt.

Hier erklären wir es anhand des balearischen Gesetzes und der Veröffentlichungen von Palma, Calvià und Andratx – drei Gemeinden, in denen wir als Bauunternehmen auf Mallorca gearbeitet haben. Zu jeder Angabe verlinken wir die Quelle.

Welche Bauvorhaben brauchen auf Mallorca eine Baugenehmigung?

Nicht alle. Das balearische Raumordnungsgesetz (Ley 12/2017 de urbanismo de las Illes Balears, LUIB) unterscheidet drei Fälle: verfahrensfreie Arbeiten, Arbeiten, die lediglich angezeigt werden müssen, und Arbeiten, die eine Baugenehmigung (licencia urbanística, oft „Baulizenz“ genannt) erfordern. Entscheidend ist, welchen Teil des Hauses die Arbeiten betreffen und ob dafür eine von einem Architekten unterzeichnete Planung nötig ist.

Verfahrensfrei sind Arbeiten im Inneren unter 3.000 € auf städtischem Baugrund, die weder eine technische Planung noch eine Bauleitung erfordern – sofern sie nicht im selben Jahr am selben Ort aneinandergereiht werden und zusammen diesen Betrag überschreiten (Art. 145.2). Diese Verfahrensfreiheit gilt nicht für Gebäude, die als Kulturgut (Bien de Interés Cultural, BIC) ausgewiesen, im Denkmalkatalog verzeichnet oder nicht mehr planungskonform (fuera de ordenación) sind.

Bauanzeige in Palma: Typ A und Typ F

Die Stadt Palma kennt nur zwei Verfahren, Bauanzeige und Baugenehmigung, und ihr Leitfaden zu den Arten von Bauarbeiten (September 2025) unterscheidet sechs Typen der Bauanzeige, von A bis F. Bei Wohnungen und Häusern sollten Sie zwei davon kennen. Typ A gilt für technisch einfache Arbeiten, für die keine Planung nötig ist; Sie beginnen am Tag nach der Einreichung. Typ F setzt einen Architekten oder Bauingenieur voraus, der die Verantwortung für die Arbeiten übernimmt, und deckt Eingriffe ab, die Teile der Geschossdecken, die Fassade oder die Bewohnbarkeit betreffen – ohne die tragende Struktur zu berühren, ohne Erweiterung, ohne Nutzungsänderung und ohne Umbau von mehr als 60 % der Raumaufteilung; Sie beginnen nach 15 Kalendertagen. In beiden Fällen zahlen Sie bei der Einreichung die Baugebühr und die Bausteuer ICIO.

Der Leitfaden unterscheidet nicht nach Räumen: Eine Küche oder ein Bad kann je nach Eingriff auf dem einen oder dem anderen Weg laufen, deshalb sollte Ihr Architekt oder Bauingenieur das beurteilen.

Was die Arbeiten umfassen Verfahren in Palma Wann Sie beginnen
Innen, unter 3.000 €, ohne technische Planung (nicht in katalogisierten Gebäuden oder BIC) Keines Jederzeit
Technisch einfach, ohne Planung Bauanzeige Typ A Am nächsten Tag
Teile von Geschossdecken, Fassade, Gerüste oder bis zu 60 % der Raumaufteilung Bauanzeige Typ F, mit Architekt oder Bauingenieur Nach 15 Kalendertagen
Tragende Struktur, Erweiterung, Nutzungsänderung oder mehr als 60 % der Raumaufteilung Baugenehmigung Nach Erteilung, mit Anzeige 10 Tage vorher
Neubau, auch Fertighaus Baugenehmigung Nach Erteilung, mit Anzeige 10 Tage vorher

Wann eine Baugenehmigung Pflicht ist

Immer bei Neubauten, Fertighäuser eingeschlossen, bei Abrissen, bei Nutzungsänderungen und bei jedem Eingriff, der eine technische Planung erfordert (LUIB, Art. 146). Nicht per Bauanzeige möglich ist außerdem alles, was das Fundament oder die tragende Struktur betrifft oder das Bauvolumen oder die Zahl der Wohnungen verändert (Art. 148.2). Deshalb braucht jeder Bau eines Hauses oder einer Villa auf Mallorca eine Baugenehmigung, während eine Komplettrenovierung je nach Eingriff auf dem einen oder dem anderen Weg laufen kann.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung auf Mallorca?

Das Gesetz gibt der Gemeinde drei Monate für die Entscheidung, gerechnet ab Eingang der vollständigen Unterlagen (LUIB, Art. 151.4). In der Praxis lag die durchschnittliche Dauer einer Baugenehmigung in Palma im Februar 2026 bei 9 bis 12 Monaten, über eine zugelassene private Prüfstelle (entidad privada de certificación, ECU) bei 1 bis 3 Monaten, so der für Stadtplanung zuständige stellvertretende Bürgermeister. Calvià und Andratx veröffentlichen keine tatsächlichen Bearbeitungszeiten.

Verlangt die Gemeinde von Ihnen Nachbesserungen, ruht die Frist; alles Fehlende muss sie aber in einer einzigen Mitteilung anfordern. Und bei einem Neubau gilt die Genehmigung als abgelehnt, wenn innerhalb von drei Monaten keine Antwort kommt: Die Ley de Suelo von 2015, das gesamtspanische Bodengesetz, wertet bei Neubauten das Schweigen der Behörde als Ablehnung (Art. 11.4). Bei anderen Genehmigungen gilt nach balearischem Recht das Schweigen der Behörde als Zustimmung, nie aber bei Vorhaben, die der geltenden Bauleitplanung widersprechen (LUIB, Art. 5.2).

Phase Gesetzliche Frist Veröffentlichte tatsächliche Dauer
Baugenehmigung 3 Monate ab vollständigem Antrag Palma: 9 bis 12 Monate (Februar 2026)
Genehmigung über eine Prüfstelle (ECU) 3 Monate Palma: 1 bis 3 Monate (Februar 2026)
Stellungnahme des Consell (Inselrat) für ein Haus auf ländlichem Boden (suelo rústico) 15 Tage öffentliche Auslegung und 3 Monate Keine veröffentlichten Daten
Prüfung der Ausführungsplanung (proyecto de ejecución) 1 Monat Keine veröffentlichten Daten
Nutzungsgenehmigung 1 Monat Keine veröffentlichten Daten

Der schnelle Weg: zugelassene private Prüfstellen (ECU)

Seit Mai 2024 können Sie eine private Stelle, die von der spanischen Akkreditierungsstelle ENAC akkreditiert und vom Consell de Mallorca zugelassen ist, mit der Prüfung der Planung beauftragen; ist ihre Bescheinigung positiv, genügt sie für die Erteilung der Genehmigung (LUIB, Art. 158 quinquies). Heute ist das der schnellste Weg zu einer Baugenehmigung auf Mallorca, allerdings freiwillig und kostenpflichtig: Laut Última Hora (März 2026) verlangt eine dieser Stellen ab 2.925 €. Andratx erteilte im Juli 2026 seine ersten beiden Genehmigungen auf diesem Weg, wie Periódico de Baleares berichtete.

Ausgeschlossen sind Einfamilienhäuser auf ländlichem Boden, Grundstücke, die kein erschlossenes Baugrundstück (solar) sind, und Vorhaben, deren Abfallkonzept vorab von der Balearenregierung (Govern) genehmigt werden muss (Art. 158 quater.3); seit Juni 2026 gehört dazu jeder Neubau mit veranschlagten Baukosten von mehr als 1.000.000 €. Nach dem Wortlaut des Gesetzes geht eine Villa in dieser Preisklasse oder ein neues Haus auf ländlichem Boden den regulären Weg.

Welche Unterlagen braucht ein Antrag auf Baugenehmigung?

  1. Genehmigungsplanung (proyecto básico) oder Genehmigungs- und Ausführungsplanung, unterzeichnet von einem Architekten.
  2. Einfacher Grundbuchauszug (nota simple) und Katasternummer (referencia catastral).
  3. Bestellung der Bauleitung (dirección facultativa): Architekt und Bauingenieur (Aparejador).
  4. Studie zu Sicherheit und Gesundheitsschutz (estudio de seguridad y salud).
  5. Abfallkonzept (estudio de gestión de residuos).
  6. Vorab erforderliche Stellungnahmen und Genehmigungen anderer Fachbehörden, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
  7. Zahlungsnachweis für die Baugebühr.

Die Genehmigungsplanung genügt für den Antrag, aber nicht für den Baubeginn (LUIB, Art. 152). Beantragen Sie die Genehmigung nur damit, haben Sie neun Monate Zeit, die Ausführungsplanung einzureichen, sonst erlischt die Genehmigung; die Gemeinde hat dann einen Monat, um zu prüfen, ob beide übereinstimmen. Die Planung unterzeichnet ein Architekt, Ihr eigener oder einer der Planer, die wir Ihnen vorschlagen. Der Sichtvermerk der Kammer (visado) ist nur für die Ausführungsplanung und die Fertigstellungsbescheinigung (certificado final de obra) vorgeschrieben (Real Decreto 1000/2010).

Seit dem 14. Juni 2026 muss das Abfallkonzept vorab vom zuständigen Ministerium der Balearenregierung (Conselleria) genehmigt werden, wenn die veranschlagten Kosten eines Neubaus 1.000.000 € oder die eines Abrisses 500.000 € übersteigen; der Nachweis wird dem Antrag beigefügt (Ley 8/2019 de residuos, Art. 52, geändert durch die Ley 4/2026). Calvià verlangt außerdem die Benennung des Bauunternehmens; welche Fragen Sie ihm stellen sollten, erklären wir im Ratgeber dazu, wie Sie das passende Bauunternehmen auf Mallorca finden. Wenn Sie nicht auf der Insel leben, können Sie diese Koordination einem Projektmanagement auf Mallorca übertragen.

Was kostet die Baugenehmigung in Palma, Calvià und Andratx?

Für eine Baugenehmigung auf Mallorca erhebt die Gemeinde zwei Abgaben auf die reinen Baukosten (PEM): die Bausteuer ICIO (impuesto sobre construcciones) und die Baugebühr. Zusammen liegen sie in Palma bei rund 5,3 % der reinen Baukosten, in Calvià bei 5,7 % und in Andratx bei 4,9 %.

Gemeinde ICIO Baugebühr Gesamtsatz Bei 1.000.000 € PEM
Palma 4 % 2,61 %, die Hälfte wird auf die ICIO angerechnet ≈ 5,3 % 53.050 €
Calvià 4 % 1,68 %, zuzüglich einer Kaution für Bauabfälle bei MAC Insular ≈ 5,7 % 56.800 € zuzüglich Kaution
Andratx 3,60 % 1,30 % 4,9 % 49.000 €

Sätze für 2026 laut den Steuersatzungen von Palma, Calvià und Andratx (ICIO und Gebühr, von 2019); die Summen sind eigene Berechnungen. Die Kaution in Calvià beträgt 125 % der geschätzten Kosten der Abfallentsorgung und muss nachgewiesen sein, bevor die Genehmigung ausgehändigt wird. In die Bemessungsgrundlage der ICIO fließen weder Mehrwertsteuer noch Honorare noch der Unternehmergewinn ein, und die Steuer entsteht mit Baubeginn, auch wenn keine Genehmigung vorliegt (Ley de Haciendas Locales von 2004, Art. 102).

Wie läuft das Verfahren in der Altstadt von Palma oder bei einem denkmalgeschützten Gebäude?

Mit mehr Genehmigungen und mehr Zeit. Bei einem Gebäude, das als Kulturgut (BIC) ausgewiesen oder im Denkmalkatalog verzeichnet ist, schließt das balearische Gesetz die Bauanzeige grundsätzlich aus (LUIB, Art. 148.2), und die Verfahrensfreiheit für Arbeiten unter 3.000 € gilt nicht. Jedes Vorhaben braucht vorab die Genehmigung der Inselkommission für Denkmalschutz (Comisión Insular de Patrimonio) des Consell de Mallorca, außer Erhaltungs- oder Reparaturarbeiten, die bei einem katalogisierten Gebäude keine geschützten Elemente betreffen (Ley 12/1998 de patrimonio histórico, Art. 40).

Liegt das Vorhaben in Palma in der Altstadt, in einer Schutzzone oder in einem BIC- oder katalogisierten Gebäude, verlangt der städtische Leitfaden zusätzliche Unterlagen, bei BIC und katalogisierten Gebäuden darunter eine historisch-künstlerische Untersuchung. Die in Artikel 287 des Flächennutzungsplans (plan general) von Palma genannten Arbeiten dürfen erst nach positiver Stellungnahme der Kommission für Altstadt und Denkmalkatalog (Comisión de Centro Histórico y Catálogo) beginnen. Vorab können Sie der Kommission eine Voranfrage stellen. Diese ist freiwillig und verpflichtet nicht zur Erteilung der Genehmigung, zeigt Ihnen aber früh, was zulässig ist. Ist das Haus alt und geschützt, empfiehlt es sich, das Vorhaben als Altbausanierung anzugehen.

Wie beantragen Sie auf Mallorca eine Baugenehmigung für ein Haus auf ländlichem Boden?

Mit einer zusätzlichen Stellungnahme. Für ein neues Einfamilienhaus auf ländlichem Boden oder für die Umwandlung eines bestehenden Gebäudes in Wohnraum schickt die Gemeinde die vollständige Akte an den Consell de Mallorca. Dieser legt sie 15 Tage öffentlich aus und gibt innerhalb von drei Monaten eine vorherige, verbindliche Stellungnahme zur Mindestfläche des Grundstücks und zur zulässigen Bebauung ab (Ley 6/1997 de suelo rústico, Art. 36, Fassung von 2024). Antwortet er nicht rechtzeitig, gilt das nicht als Zustimmung.

Bevor es so weit ist, sollten Sie klären, ob das Grundstück überhaupt ein Haus zulässt: Wie das geht, erklären wir im Ratgeber dazu, was Sie vor dem Kauf eines Baugrundstücks auf Mallorca prüfen sollten.

Wie lange gilt eine Baugenehmigung, und wann dürfen Sie beginnen?

Sofern der Flächennutzungsplan keine anderen Fristen festlegt, haben Sie sechs Monate für den Baubeginn und drei Jahre für die Fertigstellung, gerechnet ab Zustellung der Genehmigung oder ab einem Monat nach Einreichung der Ausführungsplanung (LUIB, Art. 154). Jede Frist lässt sich einmal um die Hälfte verlängern, sofern die Verlängerung vor Ablauf beantragt wird; die Fertigstellungsfrist kann ein zweites Mal verlängert werden, wenn der Bau zu 50 % ausgeführt ist und Fassaden und Dächer fertig sind. Läuft eine Frist ohne Verlängerung ab, erlischt die Genehmigung. Und den Baubeginn müssen Sie der Gemeinde mindestens zehn Tage im Voraus anzeigen (Art. 151.5).

Welche Arbeitszeiten gelten im Sommer auf Baustellen in Palma, Calvià und Andratx?

Kürzere Zeiten in den touristischen Gebieten, nur für lärmintensive Arbeiten und mit eigenen Regeln in jeder Gemeinde:

  • Palma. Arbeiten, die die Lärmgrenzwerte überschreiten, nur werktags von 9 bis 20 Uhr; vom 1. Mai bis 30. Oktober in Gebieten mit starkem Touristenaufkommen von 11 bis 19 Uhr (Lärmschutzverordnung von 2014, Art. 26.4).
  • Calvià. In Gebieten mit starkem Touristenaufkommen werktags von Mai bis Oktober von 9:30 bis 13:30 Uhr, außer im Juli und August: dann von 10:30 bis 13:00 Uhr, und zwar auch in Costa d'en Blanes, Calvià Vila und Es Capdellà (Änderung der Lärmschutzverordnung von 2024).
  • Andratx. Im Juli und August keine Abbruchhämmer und kein Aushub, die übrigen Arbeiten laufen jedoch weiter; im Mai, Juni, September und Oktober sind Abbruchhämmer und Aushub nur montags bis freitags von 9:30 bis 18:00 Uhr erlaubt (Lärmschutzverordnung von 2024).

Es Capdellà, wo wir zwischen 2025 und 2026 ein Haus von 1974 erweitert und komplett renoviert haben, kam im Juni 2024 auf die Liste von Calvià: Auch ein Dorf im Inselinneren kann saisonale Arbeitszeiten haben.

Was ist die Nutzungsgenehmigung auf den Balearen?

Das ist die Genehmigung der Gemeinde, die bestätigt, dass der fertige Bau der Planung entspricht, und die Nutzung des Gebäudes erlaubt. Seit dem 29. Mai 2024 ersetzt sie auf allen Inseln die Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Erstbezug (cédula de habitabilidad de primera ocupación; Ley 7/2024, Art. 53), und die Gemeinde muss innerhalb eines Monats darüber entscheiden (LUIB, Art. 158).

Die Nutzungsgenehmigung gilt nicht nur für Neubauten. In Palma ist sie auch nach einer Komplettrenovierung oder umfassenden Sanierung zu beantragen, nach einer Renovierung, die 60 % oder mehr der Nutzfläche betrifft, nach einer Erweiterung oder einer Nutzungsänderung, jeweils mit der Fertigstellungsbescheinigung der Bauleitung samt Sichtvermerk der Kammer (städtisches Merkblatt Obras.08, 2026). Ohne Nutzungsgenehmigung gibt es keine endgültigen Strom- und Wasserverträge, und wer die Immobilie trotzdem bewohnt, wird mit einer Geldbuße von 25 bis 50 % ihres Werts belegt, sofern die Nutzung an sich zulässig ist (Art. 167.3). Nach zehn Jahren müssen Sie beim Consell die Erneuerung der Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de renovación) beantragen; alles Weitere zum Bauabschluss steht in unserem Ratgeber zum kompletten Ablauf beim Hausbau auf Mallorca.

Was passiert, wenn Sie auf Mallorca ohne Baugenehmigung bauen?

In der Regel ist das ein schwerer Verstoß, auf geschütztem ländlichem Boden oder bei einem katalogisierten oder BIC-Gebäude ein sehr schwerer (LUIB, Art. 163). Die Geldbuße beträgt auf städtischem Baugrund 50 bis 100 % des Werts der Arbeiten, auf gewöhnlichem ländlichem Boden 100 bis 250 % und auf geschütztem ländlichem Boden 250 bis 300 %, mindestens aber 600 € je Verantwortlichen (Art. 167 und 176).

Die Gemeinde kann außerdem verlangen, dass die Arbeiten legalisiert werden oder, wenn das nicht möglich ist, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird. Dafür hat sie ab Bauende acht Jahre Zeit, auf geschütztem ländlichem Boden oder bei katalogisierten Objekten unbefristet (Art. 196), und diese Maßnahmen treffen auch spätere Käufer der Immobilie (Art. 163.3). Wenn Sie ein kürzlich renoviertes Haus kaufen, lassen Sie sich vor der Unterschrift die Genehmigungen dafür vorlegen.

Womit beginnen Sie bei der Baugenehmigung auf Mallorca?

Mit der Planung. Die Frist für eine Baugenehmigung auf Mallorca beginnt erst mit dem vollständigen Antrag zu laufen. Am meisten verkürzen Sie die Wartezeit deshalb, wenn Sie mit dem Architekten festlegen, was die Arbeiten umfassen, prüfen, ob das Gebäude geschützt ist oder das Grundstück auf ländlichem Boden liegt, und alles auf einmal einreichen. Möchten Sie, dass wir uns Ihr Vorhaben ansehen? Dann lassen Sie uns Ihr Projekt besprechen.

Häufige Fragen

Brauche ich auf Mallorca für eine Renovierung im Inneren eine Baugenehmigung?

Nicht immer. Arbeiten im Inneren unter 3.000 € auf städtischem Baugrund, die weder eine technische Planung noch eine Bauleitung erfordern, sind verfahrensfrei – außer bei Kulturgütern (BIC), im Denkmalkatalog verzeichneten und nicht mehr planungskonformen Gebäuden (fuera de ordenación; Ley 12/2017 de urbanismo balear, Art. 145). Oberhalb dieses Betrags laufen Arbeiten ohne technische Planung über eine Bauanzeige (comunicación previa), die in Palma den Baubeginn am nächsten Tag oder nach 15 Tagen erlaubt. Eine Baugenehmigung ist Pflicht, wenn die Renovierung die tragende Struktur betrifft, die Immobilie erweitert oder ihre Nutzung ändert.

Was passiert auf Mallorca, wenn die Gemeinde auf einen Bauantrag für einen Neubau nicht antwortet?

Dann gilt die Genehmigung als abgelehnt. Das gesamtspanische Bodengesetz (Ley de Suelo, Real Decreto Legislativo 7/2015, Art. 11.4) verlangt für Neubauten einen ausdrücklichen Bescheid und wertet das Schweigen der Behörde als Ablehnung; mit dem Bau darf also nicht begonnen werden, auch wenn die gesetzliche Frist von drei Monaten verstrichen ist. Bei anderen Genehmigungen geht das balearische Gesetz von einer Zustimmung durch Schweigen aus, die aber nie ein Vorhaben deckt, das der Bauleitplanung widerspricht (Ley 12/2017, Art. 5.2).

Wie hoch sind die Steuern für eine Baugenehmigung in Palma?

In Palma zahlen Sie 4 % Bausteuer ICIO und 2,61 % Baugebühr auf die reinen Baukosten (presupuesto de ejecución material, PEM). Seit dem 31. Oktober 2025 wird die Hälfte der Gebühr auf die ICIO angerechnet, sodass die Summe bei rund 5,3 % liegt (Steuersatzungen der Stadt Palma für 2026). Bei 500.000 € reinen Baukosten sind das etwa 26.500 €. Mehrwertsteuer (IVA) und Planerhonorare gehören nicht zu dieser Bemessungsgrundlage.

Wie viel Zeit habe ich auf Mallorca, um mit einem genehmigten Bau zu beginnen?

Sechs Monate für den Baubeginn und drei Jahre für die Fertigstellung, sofern der Flächennutzungsplan der Gemeinde (plan general) keine anderen Fristen festlegt (Ley 12/2017 de urbanismo balear, Art. 154). Die Fristen laufen ab Zustellung der Genehmigung oder ab einem Monat nach Einreichung der Ausführungsplanung (proyecto de ejecución). Jede Frist kann einmal um die Hälfte verlängert werden, wenn die Verlängerung vor Ablauf beantragt wird, und die Fertigstellungsfrist lässt eine zweite Verlängerung zu, wenn 50 % des Baus ausgeführt und Fassaden und Dächer fertiggestellt sind.

Darf man auf Mallorca ohne Nutzungsgenehmigung in einem neuen Haus wohnen?

Nein. Seit Mai 2024 ersetzt die Nutzungsgenehmigung (licencia de ocupación o primera utilización) auf den Balearen die Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Erstbezug (cédula de habitabilidad de primera ocupación; Ley 7/2024, Art. 53). Ohne Nutzungsgenehmigung dürfen die Versorger keine endgültigen Strom- und Wasserverträge abschließen. Über den Antrag muss die Gemeinde innerhalb eines Monats entscheiden (Ley 12/2017, Art. 158). Wer die Immobilie ohne diese Genehmigung bewohnt, begeht einen Verstoß, der mit einer Geldbuße von 25 bis 50 % ihres Werts geahndet wird, sofern die Nutzung an sich zulässig ist.

Was ist auf Mallorca eine zugelassene private Prüfstelle (entidad de certificación urbanística, ECU), und wie stark verkürzt sie das Genehmigungsverfahren?

Eine private Stelle, die von der spanischen Akkreditierungsstelle ENAC akkreditiert und vom Consell de Mallorca zugelassen ist. Die Stelle prüft die Planung und stellt eine Konformitätsbescheinigung aus; ist diese positiv, genügt sie für die Erteilung der Baugenehmigung (Ley 12/2017, Art. 158 quinquies). Die Beauftragung ist freiwillig. Im Februar 2026 dauerte die Genehmigung auf diesem Weg in Palma 1 bis 3 Monate, im regulären Verfahren 9 bis 12. Für neue Häuser auf ländlichem Boden (suelo rústico) und für Grundstücke, die kein erschlossenes Baugrundstück (solar) sind, steht dieser Weg nicht offen.

Verwendete Quellen (22)
Top Mallorca Constructions

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