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Bauunternehmen finden

Bauunternehmen auf Mallorca finden: 10 Fragen, bevor Sie unterschreiben

Um das richtige Bauunternehmen auf Mallorca zu finden, stellen Sie jedem Anbieter dieselben zehn Fragen und lassen Sie sich jede Zusage schriftlich geben: REA-Eintragung, Angebot nach Positionen, Umgang mit Änderungen, Bauzeitenplan, Gewährleistung, Versicherungen und was nach der Übergabe geschieht.

Veröffentlicht am 14 Min. Lesezeit
Team beim Errichten einer Steinmauer auf der Baustelle in Es Capdellà

Das Wichtigste in Kürze

  • Jedes Unternehmen, das auf einer Baustelle arbeitet, Subunternehmer eingeschlossen, muss im öffentlichen Register akkreditierter Bauunternehmen (REA) eingetragen sein, das sich online abfragen lässt (Ley 32/2006).
  • Auf den Balearen erhalten Sie als Privatperson das Angebot für einen Bau schriftlich und aufgeschlüsselt; es bindet das Unternehmen, sobald Sie es schriftlich annehmen (Ley 7/2014).
  • Das spanische Baugesetz (Ley de Ordenación de la Edificación, LOE) sieht ab der Abnahme 10 Jahre Haftung für das Tragwerk vor, 3 Jahre für die Bewohnbarkeit und 1 Jahr für Ausbau und Oberflächen.
  • Der Projektmanager koordiniert den Bau und kontrolliert die Kosten, ersetzt aber nicht die Bauleitung (dirección facultativa).

Das passende Bauunternehmen auf Mallorca finden Sie weniger über den Preis als über das, was jedes Unternehmen zu unterschreiben bereit ist. Zwei Angebote mit derselben Endsumme können unterschiedliche Bauleistungen beschreiben, und der Unterschied zeigt sich erst, wenn Sie bereits unterschrieben haben. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was Sie ein Bauunternehmen vorher fragen sollten. Wir schreiben ihn von der anderen Seite des Tisches aus: als Unternehmen, dem diese Fragen gestellt werden.

Bauunternehmen auf Mallorca finden: Antworten vergleichen, nicht nur Preise

Stellen Sie allen Unternehmen dieselben zehn Fragen und lassen Sie die wichtigen Antworten im Angebot oder im Vertrag festhalten: So vergleichen Sie gleichwertige Bauleistungen und wissen, wer wofür einsteht. Wenn Sie noch ein Grundstück suchen, beginnen Sie mit dem, was Sie beim Kauf eines Baugrundstücks auf Mallorca prüfen sollten.

Ist das Bauunternehmen im REA eingetragen, und wer führt die Arbeiten aus?

Jedes Unternehmen, das auf einer Baustelle als Auftragnehmer oder Subunternehmer arbeitet, muss im Register akkreditierter Bauunternehmen (Registro de Empresas Acreditadas, REA) eingetragen sein. So schreibt es das Gesetz über Subunternehmer im Bausektor vor (Ley 32/2006 de subcontratación en el sector de la construcción, Art. 4). Das Register ist öffentlich und lässt sich auf der Website des spanischen Arbeitsministeriums mit der Steuernummer des Unternehmens (CIF) oder der Registernummer abfragen.

Das Gesetz begrenzt außerdem die Kette der Weitervergabe: Der dritte Subunternehmer in der Reihe und Selbstständige dürfen keine Arbeiten mehr weitergeben (Art. 5), und Sie als Bauherr (promotor) können das Subunternehmerbuch der Baustelle (Libro de Subcontratación) einsehen (Art. 8). Auch die Verantwortung lässt sich nicht weitergeben: Das Bauunternehmen haftet direkt für Ausführungsmängel seiner Subunternehmer (Ley 38/1999 de Ordenación de la Edificación, LOE, Art. 17.6).

Welche Antwort Sie erwarten sollten: die REA-Nummer, den Namen des Baustellenleiters (jefe de obra) und welche Arbeiten an Subunternehmer vergeben werden. Top Mallorca Constructions ist zum Beispiel unter der Nr. 04/01/0016272 eingetragen: Wählen Sie in der Abfrage „REA“ als Art der Kennung und geben Sie diese Nummer ein.

Was ist im Angebot des Bauunternehmens enthalten – und was nicht?

Ein vergleichbares Angebot ist nach Positionen gegliedert, jede mit Menge und Einheitspreis. Wenn Sie den Bau als Privatperson in Auftrag geben, verlangt das balearische Verbraucherschutzgesetz (Ley 7/2014 de protección de las personas consumidoras de las Illes Balears), dass Sie das Angebot schriftlich erhalten, mit aufgeschlüsseltem Endpreis einschließlich Steuern. Nennt das Angebot keine andere Frist, gilt es mindestens 15 Kalendertage, und sobald Sie es schriftlich angenommen haben, ist es verbindlich (Art. 18).

Was einen Vergleich am stärksten verzerrt, ist das, was nicht enthalten ist. Fragen Sie, ob das Angebot Folgendes umfasst:

  • die Honorare des Architekten und des Bauingenieurs (Aparejador);
  • die Baugenehmigung (licencia de obra) und die Bausteuer ICIO, die wir im Ratgeber zur Baugenehmigung auf Mallorca erklären;
  • die Entsorgung der Bauabfälle und die Hausanschlüsse;
  • den Pool und den Garten;
  • die Mehrwertsteuer (IVA).

Fragen Sie auch, ob es sich um einen Festpreis handelt. Laut spanischem Zivilgesetzbuch (Código Civil) gilt: Wer zu einem Pauschalpreis (ajuste alzado) nach einem vereinbarten Plan baut, kann keinen höheren Preis verlangen, auch wenn Löhne oder Materialkosten steigen, außer für Änderungen, die Sie genehmigen (Art. 1593).

Welche Antwort Sie erwarten sollten: Positionen mit Mengen und schriftlich festgehaltene Leistungsausschlüsse. So erstellt Top Mallorca seine Angebote, damit Sie wissen, wofür jeder Betrag steht.

Wie geht das Bauunternehmen mit Änderungen während der Bauzeit um?

Fast jede Kostenabweichung beginnt mit einer Änderung. Auf den Balearen sind Änderungen am Angebot nur verbindlich, wenn Sie sie schriftlich annehmen (Ley 7/2014, Art. 18), und eine Preiserhöhung ohne Ihre vorherige Zustimmung ist ein Verstoß gegen das Verbraucherschutzrecht (Art. 81).

Was Sie suchen, ist ein Verfahren, kein Versprechen: Jede Änderung wird mit ihrer Auswirkung auf die Bauzeit kalkuliert, Sie geben sie schriftlich frei, und erst dann wird sie ausgeführt. Lassen Sie das im Bauvertrag festhalten, zusammen mit einer Nachtragsliste, die jederzeit zeigt, wie weit der Bau vom ursprünglichen Angebot abweicht.

Welche Antwort Sie erwarten sollten: genau dieses Verfahren, schriftlich und vor Baubeginn. Bei Top Mallorca ist das die Regel: Keine Änderung wird ausgeführt, bevor sie kalkuliert und schriftlich freigegeben ist.

Welchen Bauzeitenplan und welche Vertragsstrafen bei Verzug unterschreibt das Bauunternehmen?

Eine Frist ohne Folgen ist nur eine Prognose. Legt der Vertrag eine Vertragsstrafe für Verzug fest, tritt dieser Betrag an die Stelle des Schadensersatzes, sofern nichts anderes vereinbart ist, und das Gericht kann ihn herabsetzen, wenn der Bau teilweise ausgeführt wurde (Código Civil, Art. 1152 und 1154).

Der Bauzeitenplan muss auch die Saison berücksichtigen. In den touristischen Gebieten von Calvià, in Calvià Vila und in Es Capdellà darf im Juli und August auf Baustellen, deren Lärm die Grenzwerte überschreitet, nur von 10:30 bis 13:00 Uhr gearbeitet werden (Lärmschutzverordnung von Calvià, Amtsblatt BOIB vom 8. Juni 2024). Die Phasen eines neuen Hauses erklären wir im Ratgeber Haus bauen auf Mallorca.

Die Zahlungen sollten dem Baufortschritt folgen: Gibt es eine Architektenplanung (proyecto), zeichnet die Bauleitung die Abschlagsbescheinigungen (certificaciones) ab (LOE, Art. 12 und 13). Wer gegen diese Bescheinigungen zahlt, bezahlt also das, was tatsächlich gebaut ist. Und nichts in bar: Barzahlungen an ein Unternehmen sind ab 1.000 € verboten; wenn Sie als Privatperson ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien zahlen, liegt die Grenze bei 10.000 € (Ley 7/2012, Art. 7).

Welche Antwort Sie erwarten sollten: einen Bauzeitenplan nach Phasen mit Meilensteinen, eine gedeckelte Vertragsstrafe und Zahlungen, die an die bescheinigten Leistungen gekoppelt sind. Fragen Sie auch, was mit der Frist geschieht, wenn die Verzögerung auf die Baugenehmigung oder auf eine Änderung Ihrerseits zurückgeht.

Welche Gewährleistung gilt für einen Neubau oder eine Renovierung, und ab wann läuft sie?

Die Gewährleistung für einen Bau hängt davon ab, ob das Gesetz ihn als Bauwerk (edificación) einstuft. Das ist bei einem neuen Haus der Fall und auch bei einer Renovierung, die das Gebäude wesentlich verändert, etwa einer Erweiterung oder einer Nutzungsänderung (LOE, Art. 2). Dann gilt eine Haftung von 10 Jahren für Schäden am Tragwerk und von 3 Jahren für Mängel, die die Bewohnbarkeit beeinträchtigen; das Bauunternehmen haftet zusätzlich 1 Jahr für Mängel an Ausbau und Oberflächen. Alle Fristen laufen ab der Abnahme des Baus (Art. 17), und Ansprüche verjähren zwei Jahre nach Auftreten des Schadens (Art. 18).

Eine Teilrenovierung, etwa einer Küche oder eines Bads ohne Eingriff in das Tragwerk, hat keine eigene gesetzliche Gewährleistungsfrist: Das gesamtspanische Verbraucherschutzgesetz (Real Decreto Legislativo 1/2007 de defensa de los consumidores) nimmt Dienstleistungen von seiner Gewährleistungsregelung aus (Art. 114). Für Produkte gelten dagegen drei Jahre (Art. 120), und Ansprüche wegen Vertragsverletzung können fünf Jahre lang geltend gemacht werden (Código Civil, Art. 1964).

Welche Antwort Sie erwarten sollten: eine schriftliche Garantie des Unternehmens mit Laufzeit und Umfang. Manche Verträge sehen außerdem vor, während des Haftungsjahres für Ausbau und Oberflächen 5 % der reinen Baukosten (PEM) einzubehalten, wie es die LOE erlaubt (Art. 19).

Wer ist Ihr Ansprechpartner, und wie hält Sie das Bauunternehmen auf dem Laufenden?

An einem Bau wirken viele Parteien mit, vom Architekten bis zum letzten Handwerker, und wenn niemand für alle einsteht, koordinieren am Ende Sie selbst. Das wiegt noch schwerer, wenn Sie nicht auf der Insel leben. Auf den Balearen entfielen 32,27 % der Wohnimmobilienkäufe im zweiten Quartal 2026 auf ausländische Käufer, der höchste Anteil in Spanien, so die Kammer der spanischen Grundbuchführer (Colegio de Registradores).

Wenn Sie ein Bauunternehmen suchen, das für Eigentümer baut, die nicht auf Mallorca leben, reicht ein „Wir halten Sie auf dem Laufenden“ nicht aus. Lassen Sie sich konkret sagen:

  • wer neben dem Baustellenleiter Ihr Ansprechpartner ist;
  • wie oft Sie schriftliche Fortschrittsberichte mit Fotos erhalten;
  • wie Baustellenbesuche ablaufen, wenn Sie nicht vor Ort sind;
  • in welcher Sprache Sie informiert werden.

Welche Antwort Sie erwarten sollten: eine namentlich genannte Person und Berichte zu festen Terminen. So arbeitet Top Mallorca: Sie haben einen einzigen Ansprechpartner und können den Bau auch aus der Ferne verfolgen. Und wenn Sie die gesamte Organisation abgeben möchten, gibt es dafür das Projektmanagement auf Mallorca: Jemand koordiniert das Projekt und überwacht in Ihrem Auftrag Kosten und Termine.

Arbeitet das Bauunternehmen mit Ihrem Architekten und der Bauleitung zusammen?

Das muss es, denn den Bau leitet nicht das Bauunternehmen. Bei Wohngebäuden unterschreibt ein Architekt die Planung, und geleitet wird der Bau von einem Bauleiter (director de obra), ebenfalls Architekt, und einem Leiter der Bauausführung (director de ejecución), einem Bauingenieur: Gemeinsam bilden sie die Bauleitung (LOE, Art. 10 bis 13). Das Bauunternehmen baut nach der Planung und den Anweisungen der Bauleitung (Art. 11).

Und der Projektmanager? Die LOE widmet ihm keinen eigenen Artikel: Seine Pflichten ergeben sich aus seinem Vertrag (Art. 8). Er koordiniert den Bau und kontrolliert die Kosten im Auftrag des Eigentümers, ersetzt aber nicht die Bauleitung, die die Fertigstellungsbescheinigung (certificado final de obra) unterschreibt (Art. 6).

Welche Antwort Sie erwarten sollten: dass das Unternehmen Planungen externer Architekten umsetzt und sich während der gesamten Bauzeit mit der Bauleitung abstimmt. Top Mallorca arbeitet mit dem Architekten des Kunden zusammen oder schlägt ihm Fachleute vor, wenn er noch keinen hat.

Welche vergleichbaren Projekte hat das Bauunternehmen umgesetzt, und können Sie sie besichtigen?

Eine Fotogalerie zeigt das Ergebnis, nicht den Verlauf des Baus. Fragen Sie nach zwei oder drei Projekten, die Ihrem Vorhaben in Art und Größe entsprechen und möglichst in Ihrer Gemeinde liegen, denn jede Gemeinde hat ihre eigenen Vorschriften und Bearbeitungszeiten. Sprechen Sie, wenn möglich, mit dem Eigentümer und fragen Sie ihn, ob das Budget eingehalten wurde und wie unvorhergesehene Probleme gelöst wurden. Auch der Besuch einer laufenden Baustelle hilft: Wie ordentlich gearbeitet wird, sieht man in wenigen Minuten.

Welche Antwort Sie erwarten sollten: konkrete Projekte mit Ort und Daten. Bei der Villa in Es Capdellà (Calvià) zum Beispiel hat Top Mallorca zwischen 2025 und 2026 ein Haus aus dem Jahr 1974 erweitert und komplett renoviert: Heute hat es 350 m² bebaute Fläche auf einem Grundstück von 1.161 m². Weitere Projekte des Unternehmens liegen in Santa Catalina (Palma), Cala Llamp und Port d'Andratx.

Welche Versicherungen hat das Bauunternehmen, und wer schließt die zehnjährige Bauschadenversicherung ab?

Lassen Sie sich die Bescheinigung über die gültige Haftpflichtversicherung mit Versicherer und Deckungssumme vorlegen, und prüfen Sie, ob die Versicherung den gesamten Bau abdeckt. Wenn Sie den Bau als Privatperson in Auftrag geben, muss das Unternehmen Sie vor Vertragsschluss über die vorgeschriebene Versicherung und den Versicherer informieren (Ley 7/2014, Art. 27).

Die zehnjährige Bauschadenversicherung (seguro decenal) ist eine weitere Absicherung beim Neubau eines Wohnhauses; sie deckt zehn Jahre lang Schäden am Tragwerk und ist Pflicht (LOE, zweite Zusatzbestimmung). Abschließen muss sie der Bauherr, bei Ihrem eigenen Bau also Sie; es kann aber vereinbart werden, dass das Bauunternehmen sie in Ihrem Auftrag abschließt (Art. 19). Ohne sie wird die notarielle Neubauerklärung (escritura de obra nueva) nicht ins Grundbuch eingetragen (Art. 20), außer bei privaten Bauherren, die ein einziges Haus zur Eigennutzung bauen (autopromotor).

Auch eine Renovierung, die Tragwerk, Volumen oder Nutzung wesentlich verändert, lässt sich nur mit Bauschadenversicherung ins Grundbuch eintragen. Das hat die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentlichen Glauben (Dirección General de Seguridad Jurídica y Fe Pública) in ihrem Beschluss vom 30. Mai 2022 festgelegt.

Welche Antwort Sie erwarten sollten: die Bescheinigung der Haftpflichtversicherung und wer sich von Anfang an um die Bauschadenversicherung kümmert.

Was macht das Bauunternehmen nach der Schlüsselübergabe?

Die Übergabe wird im Abnahmeprotokoll (acta de recepción) festgehalten, das Sie unter Vorbehalt unterschreiben können: Darin werden die Mängel und die Frist für ihre Beseitigung vermerkt (LOE, Art. 6). Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung über die Fertigstellung weder Vorbehalte anmelden noch die Abnahme schriftlich ablehnen, gilt sie als erfolgt, und ab dann laufen die Gewährleistungsfristen.

Sie erhalten außerdem das Gebäudehandbuch (Libro del Edificio) mit den Anweisungen für Nutzung und Instandhaltung (Art. 7). Diese Instandhaltung ist wichtig: Sofern nichts anderes vereinbart ist, decken die Gewährleistungen der LOE keine Schäden, die durch unzureichende Instandhaltung entstehen (Art. 19).

Welche Antwort Sie erwarten sollten: einen Plan für Nachbesserungen mit Terminen und eine Person, die im ersten Jahr Ihre Mängelmeldungen bearbeitet. Auch danach kann sich Top Mallorca mit seiner Hausbetreuung auf Mallorca um das Haus kümmern.

Bauvertrag: Was hineingehört und was Sie sich vor der Unterschrift schriftlich geben lassen sollten

Nehmen Sie diese Tabelle zu jedem Gespräch mit einem Bauunternehmen mit; sie fasst zusammen, was Sie fragen und was Sie sich schriftlich geben lassen sollten.

Frage Was Sie schriftlich verlangen sollten
1. Ist das Unternehmen im REA eingetragen, und wer führt die Arbeiten aus? REA-Nummer, Baustellenleiter und geplante Subunternehmer
2. Was umfasst das Angebot? Positionen mit Mengen, Leistungsausschlüsse und IVA
3. Wie werden Änderungen gehandhabt? Preis und Zeitbedarf jeder Änderung, mit Ihrer Unterschrift vor der Ausführung
4. Welcher Bauzeitenplan, welche Vertragsstrafen? Phasen mit Meilensteinen, gedeckelte Vertragsstrafe und Zahlungen nach Bescheinigung
5. Welche Gewährleistung gilt für den Bau? Garantie des Unternehmens mit Laufzeit und Umfang
6. Wer ist mein Ansprechpartner? Name, Häufigkeit der Berichte und Sprache
7. Arbeitet das Unternehmen mit meinem Architekten zusammen? Abstimmung mit der Bauleitung
8. Welche ähnlichen Projekte hat das Unternehmen umgesetzt? Zwei oder drei vergleichbare Projekte mit Daten
9. Welche Versicherungen hat das Unternehmen? Haftpflichtbescheinigung und Zuständigkeit für die Bauschadenversicherung
10. Was geschieht nach der Schlüsselübergabe? Abnahmeprotokoll, Plan für Nachbesserungen und Instandhaltung

Wenn Sie Ihr Bauunternehmen auf Mallorca mit dieser Liste auswählen, lassen sich Überraschungen nicht ausschließen, aber für jede gibt es dann einen Verantwortlichen und ein festes Verfahren. Nennt Ihnen ein Unternehmen seine REA-Nummer nicht, schlüsselt es das Angebot nicht auf oder hält es Änderungen nicht schriftlich fest, haben Sie Ihre Antwort. Möchten Sie diese Fragen mit Blick auf Ihr eigenes Vorhaben durchgehen? Dann lassen Sie uns Ihr Projekt besprechen, und wir erklären Ihnen, wie Top Mallorca als Bauunternehmen auf Mallorca bei Ihrem Bau vorgehen würde.

Häufige Fragen

Wie finden Sie ein Bauunternehmen auf Mallorca, wenn Sie nicht auf der Insel leben?

Stellen Sie allen Unternehmen dieselben Fragen und bestehen Sie auf schriftlichen Antworten: Eintragung im REA (Register akkreditierter Bauunternehmen), detailliertes Angebot nach Positionen, Verfahren für Änderungen, Bauzeitenplan und Versicherungen. Ein Bauunternehmen, das für Eigentümer baut, die nicht auf Mallorca leben, sollte Ihnen einen einzigen Ansprechpartner und regelmäßige Fortschrittsberichte mit Fotos bieten. Zahlen Sie per Überweisung und gegen bescheinigten Baufortschritt: Die Ley 7/2012 verbietet Barzahlungen ab 10.000 €, wenn Sie als Privatperson keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien haben, und ab 1.000 €, wenn Sie einen haben.

Wie prüfen Sie, ob ein Bauunternehmen auf Mallorca im REA eingetragen ist?

Über die öffentliche Abfrage des Registers akkreditierter Bauunternehmen (Registro de Empresas Acreditadas, REA) beim spanischen Arbeitsministerium: Sie wählen die Art der Kennung und geben die Steuernummer des Unternehmens (CIF) oder seine REA-Nummer ein; eine Suche nach dem Namen ist nicht möglich. Die Eintragung ist für jedes Unternehmen Pflicht, das auf einer Baustelle als Auftragnehmer oder Subunternehmer arbeitet, und gilt in ganz Spanien (Ley 32/2006, Art. 4 und 6). Die Abfrage zeigt den Firmennamen, die Anschrift und ob die Eintragung aktiv ist.

Ist ein Kostenvoranschlag für Bauarbeiten auf den Balearen verbindlich?

Ja, wenn Sie ihn als Privatperson schriftlich annehmen. Das balearische Verbraucherschutzgesetz (Ley 7/2014 de protección de las personas consumidoras de las Illes Balears, Art. 18) schreibt vor, ihn schriftlich vorzulegen, mit aufgeschlüsseltem Endpreis einschließlich Steuern, und erklärt den Kostenvoranschlag (presupuesto) und seine Änderungen für verbindlich, sobald sie schriftlich angenommen sind. Nennt er keine andere Frist, gilt er mindestens 15 Kalendertage, und Rechenfehler des Unternehmens dürfen nicht dem Kunden angelastet werden.

Welche Gewährleistung gilt bei der Renovierung einer Immobilie auf Mallorca?

Das hängt vom Umfang ab. Betrifft die Renovierung das ganze Gebäude oder verändert sie Tragwerk, Volumen oder Nutzung wesentlich, gilt sie als Bauwerk nach dem spanischen Baugesetz (Ley de Ordenación de la Edificación, LOE): ab der Abnahme 10 Jahre für Schäden am Tragwerk, 3 Jahre für die Bewohnbarkeit und 1 Jahr für Ausbau und Oberflächen. Bei einer Teilrenovierung ohne Eingriff ins Tragwerk hat die Bauleistung keine eigene gesetzliche Frist: Produkte haben 3 Jahre Gewährleistung (Real Decreto Legislativo 1/2007, Art. 120), und Ansprüche aus Vertragsverletzung verjähren nach 5 Jahren (Código Civil, Art. 1964).

Wer schließt die zehnjährige Bauschadenversicherung für ein neues Haus auf Mallorca ab?

Der Bauherr (promotor), beim eigenen Haus also Sie; es kann aber vereinbart werden, dass das Bauunternehmen die Versicherung (seguro decenal) in Ihrem Auftrag abschließt (Ley de Ordenación de la Edificación, Art. 19). Bei Wohngebäuden ist sie Pflicht, und die Prämie muss bei der Abnahme bezahlt sein. Ausgenommen ist nur, wer als privater Bauherr ein einziges Haus zur Eigennutzung baut (autopromotor): Verkauft er es innerhalb von zehn Jahren, muss er die Versicherung abschließen, es sei denn, der Käufer stellt ihn davon frei.

Hafte ich für Schulden des Bauunternehmens gegenüber seinen Beschäftigten, wenn es an meinem Haus auf Mallorca baut?

Nein. Das spanische Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores, Art. 42.2) schließt die Haftung des Bauherrn aus, wenn er nur den Bau oder die Reparatur seines eigenen Hauses in Auftrag gibt oder den Auftrag nicht im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit erteilt. Trotzdem sollten Sie prüfen, ob das Bauunternehmen und seine Subunternehmer im Register akkreditierter Bauunternehmen (REA) eingetragen sind, wie es die Ley 32/2006 von jedem Unternehmen verlangt, das auf einer Baustelle arbeitet.

Verwendete Quellen (11)
Top Mallorca Constructions

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