Kaufen auf Mallorca
Baugrundstück kaufen auf Mallorca: Was Sie vor der Unterschrift prüfen sollten (2026)
Bevor Sie ein Baugrundstück auf Mallorca kaufen, müssen Sie klären, ob dort ein Haus zulässig ist und wie groß es werden darf. Maßgeblich sind die Bebaubarkeitsbescheinigung der Gemeinde (certificado urbanístico), das Grundbuch und auf ländlichem Boden (suelo rústico) die Mindestfläche und das Datum der Teilung.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bebaubarkeitsbescheinigung (certificado de aprovechamiento urbanístico) gibt an, ob das Grundstück bebaubar ist; sie wird innerhalb eines Monats ausgestellt und gilt sechs Monate (Ley 12/2017 de urbanismo de las Illes Balears, Art. 64.2).
- Auf ländlichem Boden (suelo rústico) ist höchstens ein Haus pro Grundstück zulässig; nötig sind dafür 14.000 m², in Forstgebieten und in Gebieten von landschaftlichem Interesse 50.000 m² (Norm 20 des Inselraumordnungsplans, Plan Territorial de Mallorca).
- Auf einer ländlichen Finca, die seit dem 13. Oktober 1999 abgeteilt wurde, ist kein Wohnhaus zulässig, außer bei der ersten Teilung von Eltern an Kinder.
- Verkauft eine Privatperson, fallen gestaffelt 8 bis 13 % Grunderwerbsteuer (ITP) an; verkauft ein Unternehmen ein erschlossenes Baugrundstück (solar), 21 % Mehrwertsteuer (IVA) und 1,5 % Stempelsteuer (AJD), ab einer Million Euro 2 % (Steuersätze 2026).
- Eine neue Villa auf ländlichem Boden darf in der Regel nicht an Feriengäste vermietet werden (Plan für die touristischen Gebiete Mallorcas, PIAT, 2020).
Zwei Grundstücke mit derselben Aussicht können zum selben Preis angeboten werden und doch grundverschieden sein: Auf dem einen darf ein Haus stehen, auf dem anderen keines. Vom Weg aus sieht man den Unterschied nicht. Er steckt in der Bauleitplanung, im Grundbuch (Registro de la Propiedad) und, auf dem Land, im Datum, an dem die Finca geteilt wurde.
Bevor Sie ein Baugrundstück auf Mallorca kaufen, lohnt es sich deshalb, einige Unterlagen zusammenzutragen und nachzurechnen. Dieser Ratgeber geht sie der Reihe nach durch (Rechtsstand: Oktober 2026). Er stammt von uns, Top Mallorca Constructions, einem Bauunternehmen auf Mallorca mit Projekten im Südwesten der Insel und in Palma.
Was sollten Sie prüfen, bevor Sie ein Baugrundstück auf Mallorca kaufen?
Vor dem Kauf eines Baugrundstücks auf Mallorca müssen Sie prüfen, ob dort ein Wohnhaus zulässig ist und wie viele Quadratmeter Sie darauf bauen dürfen. Gehen Sie dabei in dieser Reihenfolge vor, denn an jedem Schritt kann das Grundstück scheitern, bevor Sie für den nächsten Geld ausgeben:
- Planungsrechtliche Einstufung des Bodens.
- Bebaubarkeitsbescheinigung.
- Einfacher Grundbuchauszug (nota simple) und Katasterauszug.
- Auf ländlichem Boden: Mindestfläche und Datum der Teilung (segregación).
- Risikogebiete und Schutzstreifen entlang von Straßen.
- Zufahrt und Versorgungsanschlüsse.
- Beschaffenheit des Grundstücks.
- Steuern und steuerlicher Wohnsitz des Verkäufers.
Die Unterlagen zusammenzutragen ist einfach; Fachwissen braucht es, um sie in bebaubare Quadratmeter und Baukosten zu übersetzen. Diese Machbarkeitsprüfung gehört zum Projektmanagement eines Bauvorhabens, und wir können sie gemeinsam mit einem technischen Sachverständigen übernehmen, bevor Sie kaufen. Wenn Sie noch suchen, wo Sie auf Mallorca ein Grundstück kaufen können: Top Mallorca Real Estate, die Immobilienagentur der Gruppe, hat Fincas im Angebot, einige davon bereits mit Bauprojekt.
Was darf man auf Mallorca bauen – auf städtischem Baugrund, Bauerwartungsland oder ländlichem Boden?
Auf städtischem Baugrund (suelo urbano) können Sie eine Baugenehmigung (licencia de obra) beantragen, wenn das Grundstück ein erschlossenes Baugrundstück (solar) ist; auf Bauerwartungsland (suelo urbanizable) nicht, solange die Entwicklung des Gebiets noch aussteht. Auf ländlichem Boden ist ein Wohnhaus nach der Ley 6/1997 de suelo rústico (Art. 19.2) allenfalls eine bedingt zulässige Nutzung (uso condicionado), und der Inselraumordnungsplan von Mallorca verbietet es in den am stärksten geschützten Zonen (Norm 19.3, Fassung von 2023).
| Bodeneinstufung | Ist ein Haus zulässig? | Was zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Städtischer Baugrund | Ja, wenn es ein erschlossenes Baugrundstück ist | Versorgungsanschlüsse direkt am Grundstück |
| Bauerwartungsland | Nein, solange es nicht entwickelt ist | Stand der Bauleitplanung |
| Ländlicher Boden mit höchstem Schutz: Naturgebiete (ANEI, AANP), bewaldete Gebiete von landschaftlichem Interesse (ARIP) und territoriale Schutzgebiete (APT) | Nein | Scheidet aus |
| Übriger ländlicher Boden | Nur als bedingt zulässige Nutzung | Mindestfläche, Teilung und Stellungnahme des Consell de Mallorca (Inselrat) |
Ein erschlossenes Baugrundstück ist nach dem balearischen Raumordnungsgesetz (Ley 12/2017 de urbanismo de las Illes Balears, kurz LUIB, Art. 25) ein städtisches Grundstück, das an öffentlichen Raum grenzt und an dem die grundlegenden Versorgungsanschlüsse direkt anliegen; die bloße Lage an einer Landstraße genügt nicht. Wer auf Mallorca Bauerwartungsland oder ländlichen Boden kauft, kauft also ein Haus, dessen Zulässigkeit erst noch nachzuweisen ist.
Was ist die Bebaubarkeitsbescheinigung auf Mallorca, und wie schnell bekommen Sie sie?
Die Bebaubarkeitsbescheinigung (certificado urbanístico) ist das Dokument, in dem die Gemeinde festhält, welchen planungsrechtlichen Status ein Grundstück hat und ob es bebaubar ist. Auf den Balearen heißt sie certificado de aprovechamiento urbanístico; die Gemeinde stellt sie innerhalb von höchstens einem Monat aus, und sie gilt sechs Monate ab Zustellung (LUIB, Art. 64.2). In Calvià trägt das Verfahren noch den Namen cédula urbanística.
In Palma stellen Sie den Antrag im Online-Portal der Stadtverwaltung mit der Katasternummer (referencia catastral) und zahlen eine Gebühr von 36,28 €. Antragsberechtigt ist „jede geschäftsfähige Person“. Fordern Sie die Bescheinigung selbst an, bevor Sie den Vorvertrag mit Anzahlung (arras) unterschreiben, denn sie gibt den Stand am Tag ihrer Ausstellung wieder. Und sie ist keine Genehmigung: Ob Ihr Projekt zulässig ist, entscheidet sich erst mit der Baugenehmigung auf Mallorca.
Worauf sollten Sie im Grundbuchauszug und im Kataster eines Grundstücks achten?
Der einfache Grundbuchauszug zeigt, auf wen das Grundstück eingetragen ist und welche Belastungen darauf liegen. Er gibt auch an, ob die Eintragung mit dem Kataster abgeglichen ist, das den Umriss des Grundstücks und seinen Referenzwert liefert. Vergleichen Sie Grundbuchauszug und Kataster: Für die Mindestfläche zählen die Quadratmeter, die Sie kaufen.
Der einfache Auszug hat „rein informativen Wert“ (spanisches Grundbuchgesetz, Ley Hipotecaria, Art. 222.5); als Nachweis dient der beglaubigte Grundbuchauszug (certificación registral). Lassen Sie sich außerdem den letzten Beleg über die gezahlte Grundsteuer (IBI) zeigen, denn das Grundstück haftet auch nach einem Eigentümerwechsel für die noch offene Steuer (Gemeindefinanzgesetz, Ley reguladora de las Haciendas Locales, Art. 64.1).
Der Referenzwert des Katasters (valor de referencia) ist die Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (impuesto de transmisiones patrimoniales, ITP), auch wenn Ihr Kaufpreis niedriger ist; das spanische Verfassungsgericht hat dieses System im Urteil 13/2026 vom 12. Februar bestätigt. Die Karten mit den Referenzwerten für 2027, veröffentlicht am 25. September 2026, gelten für Urkunden, die ab dem 1. Januar unterzeichnet werden.
Welche Voraussetzungen muss ein ländliches Grundstück auf Mallorca erfüllen, damit Sie ein Haus bauen dürfen?
Drei, und zwar gleichzeitig: eine Kategorie ländlichen Bodens, die ein Wohnhaus zulässt, die Mindestfläche und eine rechtmäßige Teilung. Fehlt eine davon, dürfen Sie nicht bauen, auch wenn die Finca sehr groß ist. Für die Baugenehmigung ist außerdem eine vorherige, verbindliche Stellungnahme des Consell de Mallorca nötig, der dafür drei Monate Zeit hat (Ley 6/1997, Art. 36).
Wie viele Quadratmeter braucht ein ländliches Grundstück?
Der Consell de Mallorca fasst es so zusammen: „Um auf ländlichem Boden ein neues Wohnhaus bauen zu können, brauchen Sie eine Mindestfläche von 14.000 m², und pro Grundstück ist nur ein einziges Wohnhaus genehmigungsfähig.“ In Forstgebieten und in ländlichen Gebieten von landschaftlichem Interesse steigt das Minimum auf 50.000 m² (Inselraumordnungsplan, Norm 20.3), und die Gemeinde kann mehr verlangen. Zum Vergleich: 14.000 m² sind das Zwölffache des 1.161 m² großen Grundstücks der Villa in Es Capdellà, die wir erweitert und renoviert haben.
Wann wurde die Finca geteilt?
Das Datum zählt ebenso viel wie die Quadratmeter (Inselraumordnungsplan, Norm 20.4):
- Vor dem 16. Juli 1997: keine Einschränkung.
- Vom 16. Juli 1997 bis zum 13. Oktober 1999: nur, wenn durch die Teilung nicht mehr als fünf im Grundbuch eingetragene Grundstücke entstanden sind, das Stammgrundstück nicht mitgerechnet.
- Ab dem 13. Oktober 1999: kein Wohnhaus, außer bei der ersten Teilung von Eltern an Kinder durch Schenkung oder Erbschaft: ein Grundstück pro Kind und nur ein einziges Mal.
Für die Baugenehmigung ist ein beglaubigter Grundbuchauszug mit der lückenlosen Historie des Grundstücks erforderlich: Besorgen Sie ihn vor dem Kauf.
Wie viel darf auf einem ländlichen Grundstück gebaut werden?
Auf Mallorca dürfen Sie bis zu 3 % der Grundstücksfläche als Geschossfläche bauen; die überbaute Fläche muss unter 4 % des Grundstücks bleiben, und jedes Gebäude darf höchstens zwei Geschosse, 8 Meter Höhe und 1.500 m³ haben (Ley 6/1997, Art. 28). Der Inselraumordnungsplan senkt diese Werte in Schutzgebieten, in Forstgebieten, in Gebieten von landwirtschaftlichem Interesse und in drei Landschaftseinheiten auf 2 % bzw. 3 % (Norm 22). Auf 14.000 m² allgemeinem ländlichem Boden außerhalb dieser Landschaftseinheiten können Sie also höchstens 420 m² bauen, in einem Gebiet von landwirtschaftlichem Interesse 280 m².
Liegt die durchschnittliche Hangneigung über 10 %, müssen Sie das Haus auf dem flachsten Teil des Grundstücks errichten. Und pro Finca ist nur ein Pool erlaubt, mit höchstens 35 m² Wasserfläche und 60 m³ (LUIB, Art. 68 bis).
Welche Risiken und Beschränkungen können ein Grundstück auf Mallorca unbebaubar machen?
Zwei Beschränkungen können den Hausbau auf einem Grundstück, das alle bisherigen Voraussetzungen erfüllt, dennoch verhindern: Überschwemmungsgebiete und der Schutzstreifen entlang von Straßen. Auch nach der Ley 4/2025, die am 24. Juli 2025 in Kraft getreten ist, bleiben neue Wohnhäuser in Überschwemmungsgebieten verboten, es sei denn, das Grundstück liegt nur teilweise darin und das Haus außerhalb.
In Gebieten mit Erosions-, Steinschlag- oder Brandgefahr oder mit gefährdeten Grundwasservorkommen gilt ein Wohnhaus nur noch als bedingt zulässige Nutzung. In Brandgefahrengebieten sind Wassertanks vorgeschrieben, und die Vegetation muss in einem Umkreis von 30 Metern um das Haus gepflegt werden (Inselraumordnungsplan, Norm 20.3).
Das balearische Straßengesetz (Ley 5/1990 de carreteras de la Comunidad Autónoma) verbietet Neubauten und Erweiterungen in der Schutzzone (Art. 33.3.g). Gemessen wird sie ab der Außenkante des Straßenkörpers: 25 Meter bei Straßen mit vier oder mehr Fahrstreifen, 18 Meter bei zweistreifigen Straßen des Primär- und Sekundärnetzes und 8 Meter bei Straßen des lokalen und ländlichen Netzes (Art. 31). Die Risikogebiete können Sie in der Kartenanwendung des Inselraumordnungsplans als Ebenen einblenden; rechtlich maßgeblich ist aber die Bebaubarkeitsbescheinigung der Gemeinde.
Wie prüfen Sie Zufahrt, Wasser, Strom und Abwasser eines Grundstücks?
Auf städtischem Baugrund sind Versorgungsanschlüsse direkt am Grundstück die Voraussetzung dafür, dass es als erschlossenes Baugrundstück gilt (LUIB, Art. 25). Auf ländlichem Boden fehlt meist die Kanalisation, und Wasserversorgung und Abwasserreinigung werden auf der Finca selbst gelöst, jede mit ihrem eigenen Verfahren.
Führt die Zufahrt über ein Nachbargrundstück, prüfen Sie, ob das Wegerecht in den notariellen Urkunden oder im Grundbuchauszug steht. Ein Brunnen braucht eine Genehmigung oder Konzession der Wasserbehörde, und für die Abwasserreinigung ohne Kanalanschluss gilt der balearische Wasserwirtschaftsplan (Plan Hidrológico de las Illes Balears, Real Decreto 49/2023). Für den Strom fragen Sie beim Netzbetreiber den Anschlusspunkt und ein Angebot für den Hausanschluss an, bevor Sie sich auf den Kaufpreis einigen.
Brauchen Sie vor dem Grundstückskauf ein Baugrundgutachten?
Vor dem Kauf ist es nicht vorgeschrieben: Das technische Regelwerk für Gebäude (Código Técnico de la Edificación) sieht es in der Anfangsphase der Planung vor (DB SE-C, Abschnitt 3.1). Liegt das Grundstück aber am Hang oder gab es dort frühere Nutzungen „wie Öfen, Gemüsegärten oder Deponien“, zeigt Ihnen eine Baugrunderkundung vor der Einigung über den Preis, was die Gründung kosten kann. Der Kartendienst der Balearenregierung (Govern), die IDEIB, stellt die geologische Karte kostenlos bereit.
Ferienvermietung auf Mallorca: Darf eine neue Villa auf ländlichem Boden vermietet werden?
In der Regel nicht. Auf geschütztem ländlichem Boden ist es verboten, die Ferienvermietung von Wohnhäusern neu aufzunehmen (Ley 8/2012 del turismo de las Illes Balears, Art. 50.18). Auf dem übrigen, nicht geschützten ländlichen Boden erlaubt sie der Plan für die touristischen Gebiete Mallorcas (Plan de Intervención en Ámbitos Turísticos de Mallorca, PIAT, 2020) nur für Häuser, die bei seiner vorläufigen Genehmigung (aprobación inicial) bereits bestanden (Art. 38.5.a), eben um keinen Anreiz zu schaffen, auf dem Land neue Häuser zu diesem Zweck zu bauen.
Auf der ganzen Insel ist außerdem der Erwerb touristischer Bettenplätze (plazas turísticas) für Wohnhäuser weiterhin ausgesetzt, abgesehen von gesetzlich eng umrissenen Tauschfällen (Ley 3/2022, erste Zusatzbestimmung). Und das Tourismusgesetz verlangt fünf Jahre Wohnnutzung, bevor ein Haus an Feriengäste vermarktet werden darf, sofern keine Verordnung eine andere Frist festlegt (Art. 50.17). Hängt Ihre Investition an dieser Vermietung, trägt ein ländliches Grundstück sie nicht.
Welche Steuern fallen beim Grundstückskauf auf den Balearen an?
Wenn Sie ein Baugrundstück auf Mallorca von einer Privatperson kaufen, zahlen Sie gestaffelt 8 bis 13 % Grunderwerbsteuer (ITP). Verkauft ein Unternehmen ein erschlossenes Baugrundstück, zahlen Sie 21 % Mehrwertsteuer (IVA) und 1,5 % Stempelsteuer (actos jurídicos documentados, AJD), ab einer Million Euro 2 %. Die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) trägt der Verkäufer.
| Situation | Was anfällt | Satz 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Eine Privatperson verkauft | ITP | 8 % bis 400.000 €; 9 % bis 600.000 €; 10 % bis 1 Mio. €; 12 % bis 2 Mio. €; 13 % darüber | Decreto Legislativo 1/2014, Art. 10 |
| Ein Unternehmen verkauft ein erschlossenes Baugrundstück oder bebaubares Land | IVA und AJD | IVA 21 %; AJD 1,5 % bzw. 2 % ab 1 Mio. € | Ley del IVA, Art. 20 und 90; DLeg 1/2014, Art. 15 und 17 bis |
| Ein Unternehmen verkauft ländlichen Boden ohne Baugenehmigung | ITP, da IVA-befreit | ITP-Staffel | Ley del IVA, Art. 20.Uno.20.º |
| Städtischer Boden wird verkauft | Kommunale Wertzuwachssteuer, trägt der Verkäufer | Palma: 18 % seit 2026 | Haciendas Locales, Art. 104 und 106; Steuersatzungen von Palma, Art. 8 |
| Der Verkäufer ist nicht in Spanien ansässig | Einbehalt, den der Käufer an das Finanzamt abführt | 3 % des Kaufpreises | Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes, Art. 25.2 |
Die Grunderwerbsteuer wird stufenweise berechnet: Wenn Sie von einer Privatperson ein Grundstück für 1.500.000 € kaufen, zahlen Sie 150.000 €, im Schnitt 10 %; handelt es sich um ein erschlossenes Baugrundstück, das ein Unternehmen verkauft, sind es 315.000 € IVA und 30.000 € AJD (eigene Berechnungen). Bei ITP und AJD liegt die Bemessungsgrundlage nie unter dem Referenzwert des Katasters. Und ist der Verkäufer eines erschlossenen Baugrundstücks eine natürliche Person, die nicht in Spanien ansässig ist, zahlt der Käufer die Wertzuwachssteuer anstelle des Verkäufers (Haciendas Locales, Art. 106.2).
Was brauchen Ausländer, um auf Mallorca ein Grundstück zu kaufen?
Sie brauchen eine Ausländer-Identifikationsnummer (NIE), denn ohne die Identifikationsnummern aller Unterzeichnenden wird der Kauf nicht ins Grundbuch eingetragen (Ley Hipotecaria, Art. 254.2). Und wenn Sie nicht Bürger der Europäischen Union sind, wie Briten seit dem Brexit, und die Finca außerhalb der Ortschaften liegt, brauchen Sie außerdem vorab eine militärische Genehmigung.
Ausländische Käufer sind auf den Balearen keine Seltenheit: Laut der Kammer der spanischen Grundbuchführer (Colegio de Registradores) entfielen 29,86 % der Wohnimmobilienkäufe des Jahres 2025 auf Ausländer, und 39,05 % von ihnen waren Deutsche (Jahrbuch 2025). Im zweiten Quartal 2026 erreichte der Ausländeranteil 32,27 %, den höchsten Wert aller autonomen Gemeinschaften Spaniens (Statistik zum 2. Quartal 2026).
Das Real Decreto 689/1978 erklärt alle Inseln zur Zone, in der Ausländer nur eingeschränkt Eigentum erwerben dürfen, ausgenommen die Ortschaften und ihre erschlossenen Gebiete (Art. 32 und 35). Außerhalb davon verlangt die Ley 8/1975 eine militärische Genehmigung, wenn Nicht-EU-Bürger kaufen oder bauen (Art. 18), und Notare und Grundbuchämter fordern sie vor der Beurkundung an (Art. 20). Fragen Sie den Notar, wie lange das dauert, bevor Sie den Notartermin festlegen.
Wann sollten Sie auf den Kauf eines Baugrundstücks auf Mallorca verzichten?
Wenn eines dieser Warnzeichen am Tag der Unterschrift noch nicht ausgeräumt ist:
- Laut Bebaubarkeitsbescheinigung ist das Grundstück nicht bebaubar, oder es ist städtisch, aber kein erschlossenes Baugrundstück.
- Es ist ländlich und scheitert an der Mindestfläche oder am Datum der Teilung.
- Das Haus, das Sie sich wünschen, passt nicht in die zulässige Geschossfläche, oder Ihr Vorhaben hängt davon ab, es an Feriengäste zu vermieten.
Ist alles in Ordnung, kann das Projekt beginnen. Wie es Schritt für Schritt weitergeht, lesen Sie im Ratgeber Haus bauen auf Mallorca. Welche Fragen Sie dem Bauunternehmen stellen sollten, das Ihr Haus baut, erklären wir in Bauunternehmen auf Mallorca finden, und was der Bau umfasst, auf der Seite Hausbau auf Mallorca.
Beim Kauf eines Baugrundstücks auf Mallorca empfiehlt sich diese Reihenfolge: zuerst die Unterlagen, dann die fachliche Prüfung und zum Schluss der Preis. Haben Sie bereits ein Grundstück im Blick? Dann lassen Sie uns Ihr Projekt besprechen: Sagen Sie uns, wo es liegt, und wir erklären Ihnen, was wir zuerst prüfen würden.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen sollten Sie anfordern, bevor Sie ein Baugrundstück auf Mallorca kaufen?
Mindestens drei. Die Bebaubarkeitsbescheinigung der Gemeinde (certificado urbanístico, auf den Balearen certificado de aprovechamiento urbanístico genannt) gibt an, ob das Grundstück bebaubar ist, und gilt sechs Monate (Ley 12/2017 de urbanismo de las Illes Balears, Art. 64.2). Der einfache Grundbuchauszug (nota simple) zeigt Eigentümer und Belastungen, und das Kataster liefert den steuerlichen Referenzwert (valor de referencia). Auf ländlichem Boden (suelo rústico) kommt ein beglaubigter Grundbuchauszug (certificación registral) mit der Historie des Grundstücks hinzu, der das Datum der Teilung belegt.
Wie viele Quadratmeter braucht ein ländliches Grundstück auf Mallorca für ein Haus?
Mindestens 14.000 m² auf allgemeinem ländlichem Boden (suelo rústico general), in Übergangsgebieten und in Gebieten von landwirtschaftlichem Interesse; in Forstgebieten und in ländlichen Gebieten von landschaftlichem Interesse sind es 50.000 m². So legt es Norm 20 des Inselraumordnungsplans von Mallorca fest (Plan Territorial de Mallorca, konsolidierte Fassung von 2023). Pro Grundstück wird nur ein Wohnhaus genehmigt, und der Flächennutzungsplan der Gemeinde (plan general) kann eine größere Fläche verlangen. In Naturgebieten von besonderem Interesse (ANEI) sind Wohnhäuser verboten.
Darf man auf Mallorca ein Haus auf einer ländlichen Finca bauen, die nach 1999 geteilt wurde?
In der Regel nicht. Der Inselraumordnungsplan von Mallorca (Plan Territorial de Mallorca, Norm 20.4, konsolidierte Fassung von 2023) verbietet Wohnhäuser auf ländlichen Grundstücken, die seit dem 13. Oktober 1999 abgeteilt wurden. Die einzige Ausnahme ist die erste Teilung durch Schenkung oder Erbschaft von Eltern an Kinder: höchstens ein Grundstück pro Kind und nur ein einziges Mal. Um das Datum zu prüfen, beantragen Sie beim Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) einen beglaubigten Grundbuchauszug mit der lückenlosen Historie der Finca.
Welche Steuern fallen beim Kauf eines Grundstücks auf Mallorca an?
Verkauft eine Privatperson, fällt die Grunderwerbsteuer (impuesto de transmisiones patrimoniales, ITP) an, gestaffelt von 8 bis 13 % nach dem balearischen Decreto Legislativo 1/2014. Verkauft ein Unternehmen ein erschlossenes Baugrundstück (solar) oder bebaubares Land, zahlen Sie 21 % Mehrwertsteuer (IVA) und 1,5 % Stempelsteuer (actos jurídicos documentados), ab einem Wert von einer Million Euro 2 %. Die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) zahlt der Verkäufer; sie betrifft nur städtischen Boden und liegt in Palma 2026 bei 18 %.
Darf ein Brite oder US-Amerikaner auf Mallorca eine ländliche Finca kaufen?
Ja, aber er braucht vorher eine militärische Genehmigung, wenn die Finca außerhalb der Ortschaften liegt. Die ganze Insel ist eine Zone, in der Ausländer nur eingeschränkt Eigentum erwerben dürfen (Real Decreto 689/1978, Art. 32), und die Ley 8/1975 verlangt diese Genehmigung, wenn Personen ohne die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats kaufen oder bauen. Notare und Grundbuchämter fordern sie vor der Beurkundung und der Eintragung an. Ein deutscher oder französischer Käufer braucht sie nicht.
Dürfen Sie auf Mallorca ein neu gebautes Haus auf ländlichem Boden an Feriengäste vermieten?
In der Regel nicht. Auf geschütztem ländlichem Boden darf die Ferienvermietung von Wohnhäusern nicht neu aufgenommen werden (Ley 8/2012 del turismo de las Illes Balears, Art. 50.18). Auf dem übrigen, nicht geschützten ländlichen Boden erlaubt sie der Plan für die touristischen Gebiete Mallorcas von 2020 (Plan de Intervención en Ámbitos Turísticos de Mallorca) nur für Häuser, die bei seiner vorläufigen Genehmigung (aprobación inicial) bereits bestanden (Art. 38.5.a). Außerdem ist auf Mallorca der Erwerb touristischer Bettenplätze (plazas turísticas) für Wohnhäuser weiterhin ausgesetzt (Ley 3/2022, erste Zusatzbestimmung).
Verwendete Quellen (25)
- Ley 12/2017, de 29 de diciembre, de urbanismo de las Illes Balears (konsolidierte Fassung, BOE)
- Ley 6/1997, de 8 de julio, del suelo rústico de las Illes Balears (konsolidierte Fassung, BOE)
- Plan Territorial Insular de Mallorca, konsolidierte Fassung vom Juni 2023 (Consell de Mallorca)
- Ajuntament de Palma: certificado de aprovechamiento urbanístico (Verfahren Información urb.01)
- Ley Hipotecaria, Art. 222 und 254 (konsolidierte Fassung, BOE)
- Real Decreto Legislativo 2/2004, texto refundido de la Ley reguladora de las Haciendas Locales, Art. 64, 104 und 106 (BOE)
- Sede Electrónica del Catastro: Referenzwerte 2026 und 2027
- Sentencia del Tribunal Constitucional 13/2026, de 12 de febrero (BOE vom 19.03.2026)
- Consell de Mallorca: Urbanismo, Wohnhäuser auf ländlichem Boden
- Ley 4/2025, de 18 de julio, fünfzehnte Schlussbestimmung (BOE)
- Ley 5/1990, de 24 de mayo, de carreteras de la Comunidad Autónoma de las Islas Baleares, Art. 31 und 33 (BOE)
- Kartenanwendung des Plan Territorial Insular de Mallorca (Consell de Mallorca)
- Plan Hidrológico de las Illes Balears, Real Decreto 49/2023 (BOIB Nr. 28 vom 04.03.2023)
- Código Técnico de la Edificación, Documento Básico SE-C Cimientos
- Ley 8/2012, de 19 de julio, del turismo de las Illes Balears, Art. 50 (BOE)
- Plan de Intervención en Ámbitos Turísticos de Mallorca (PIAT), genehmigt am 09.07.2020 (Consell de Mallorca)
- Ley 3/2022, de 15 de junio, de medidas urgentes para la sostenibilidad y la circularidad del turismo de las Illes Balears (BOE)
- Decreto Legislativo 1/2014, texto refundido de tributos cedidos de las Illes Balears, Art. 10, 15 und 17 bis (BOE)
- Ley 37/1992, del Impuesto sobre el Valor Añadido, Art. 20 und 90 (BOE)
- Ajuntament de Palma: Ordenanzas fiscales 2026, impuesto sobre el incremento de valor de los terrenos, Art. 8
- Real Decreto Legislativo 5/2004, texto refundido de la Ley del Impuesto sobre la Renta de no Residentes, Art. 25.2 (BOE)
- Colegio de Registradores: Estadística Registral Inmobiliaria, Anuario 2025
- Colegio de Registradores: Estadística Registral Inmobiliaria, 2. Quartal 2026
- Real Decreto 689/1978, reglamento de zonas e instalaciones de interés para la Defensa Nacional, Art. 32 und 35 (BOE)
- Ley 8/1975, de 12 de marzo, de zonas e instalaciones de interés para la Defensa Nacional, Art. 18 und 20 (BOE)
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